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   FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40798
FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13 (https://dejure.org/2013,40798)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2013 - 6 K 88/13 (https://dejure.org/2013,40798)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 6 K 88/13 (https://dejure.org/2013,40798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 AO; § 3 Nr. 3 StBerG; § 3a Abs. 1 S. 1, 3 StBerG
    Zurückweisung von geschäftsmäßig unbefugt bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkenden Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 80 Abs. 5
    Zurückweisung als Beistand - Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung als Beistand - Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung von geschäftsmäßig unbefugt bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkenden Personen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dauerhaft in Deutschland unbefugt tätige ausländische "Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft" kann zurückgewiesen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dauerhaft in Deutschland unbefugt tätige ausländische "Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft" kann zurückgewiesen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.2008 - X B 82/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13
    Wer jedoch in "stabiler" und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen (BFH-Beschluss vom 13.11.2008 X B 82/08, juris).

    Wer jedoch in "stabiler" und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen (BFH-Beschluss vom 13.11.2008 X B 82/08, juris).

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13
    Ein steuerlicher Berater, der bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkt, wird dabei nicht als Bevollmächtigter, sondern als Gehilfe des Steuerpflichtigen tätig, der seiner Erklärungspflicht aufgrund der §§ 149 f AO in eigener Person nachkommt (BFH-Urteil vom 03.02.1983 IV R 153/80, BStBl. II 1983, 324; a.A. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 AO Rn. 132, 146).
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 55/02

    Wie VII R 54/02 (n. v.)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13
    Das FG Köln vertrat die Ansicht, wer lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitgewirkt habe, könne nicht nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden, da er weder Bevollmächtigter noch Beistand sei (FG Köln Urteil vom 05.11.1996 8 K 4965/94, EFG 1997, 1144; ohne Entscheidung in der Sache aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2004 VII R 55/02, juris).
  • BFH, 16.06.2014 - II R 54/13
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13
    Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 54/13.
  • FG Köln, 05.11.1996 - 8 K 4965/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13
    Das FG Köln vertrat die Ansicht, wer lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitgewirkt habe, könne nicht nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden, da er weder Bevollmächtigter noch Beistand sei (FG Köln Urteil vom 05.11.1996 8 K 4965/94, EFG 1997, 1144; ohne Entscheidung in der Sache aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2004 VII R 55/02, juris).
  • FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Senatsrechtsprechung wird insoweit beispielhaft auf die veröffentlichten Senatsurteile vom 24. Oktober 2013 (6 K 88/13, juris) und vom 19. Juli 2012 (6 K 152/12, juris) Bezug genommen.
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